Das Zuwendungsrecht ist in aller erster Linie geprägt durch das Haushaltsrecht und das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht. Zum Haushaltsrecht gehören insbesondere die Haushaltsordnung mit ihren Verwaltungsvorschriften und Richtlinien. Das allgemeine Verwaltungsrecht ist mit seinem Verwaltungsverfahrensgesetz, dem Kostengesetz, dem Verwaltungszustellungsgesetz und dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz vertreten.
Die Seminarteilnehmersollen erfahren und erkennen,
Das Seminar ist so konzipiert, dass unter Einbeziehung der entsprechenden Richtlinien theoretische Kenntnisse anhand von Fallbearbeitungen erworben und in die Praxis umgesetzt werden sollen.