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Das Verwaltungsrecht in Deutschland
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist das Betriebssystem der öffentlichen Verwaltung. Es ist mit seinem Verwaltungsverfahrensgesetz, den Kostengesetzen, den
Verwaltungszustel-lungsgesetzen und den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen die Arbeitsgrundlage für die Behörden.
In meinen Seminaren sollen die Seminarteilnehmer erfahren und erkennen,
Darüber hinaus soll die Verbindung zum besonderen Verwaltungsrecht erkannt werden.
Das Seminar ist so konzipiert, dass unter Einbeziehung der entsprechenden Vorschriften theoretische Kenntnisse anhand von Fallbearbeitungen erworben und in die Praxis
umgesetzt werden können.
Meine Leistungen im Überblick: